23/02/2012 01:14

Widerruf/AGB

Widerrufsbelehrung für Verbraucherverträge

Sie können Ihre Willenserklärung innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer, in Textform noch gesondert mitzuteilenden, Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

STM Christian Anton
Gärtnereistr. 11
06571 Roßleben

Tel.: 034672-69311
Fax.: 034672-69312
Mail: info(at)stm-store.de


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Die Rücksendung für Sie ist kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zu Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Ende der Wiederrufsbelehrung.


Allgemeine Geschäftsbedingungen von STM

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen eines Vertrages, die Pflichten STM und deren Kunden und die Abwicklung der zwischen dem Käufer und STM geschlossenen Verträge.
Für alle Angebote, Verträge sowie Lieferungen und Leistungen von STM gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, welche auch für alle nachfolgenden Bestellungen und Lieferungen Gültigkeit besitzen.
Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
Abweichenden Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Gegenüber Kaufleuten sind Erklärungen, Zusagen und abweichende Vereinbarungen nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich geschlossen wurden.
Geringfügige technische oder optische Abweichungen zwischen den angebotenen und verkauften Artikeln behält sich STM ausdrücklich vor. Diese berechtigen den Käufer nicht zur Reklamation.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

§ 2 Angebot und Preise

An STM gerichtete Kaufangebote bzw. Bestellungen gelten als angenommen, soweit STM nicht innerhalb von zehn Tagen nach Zugang des Angebots bzw. der Bestellung schriftlich widersprochen hat.
Die Angebote von STM erfolgen stets freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Die Preise gelten grundsätzlich ab Geschäftssitz von STM einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Porto, Fracht und Transportverpackung. Alle vereinbarten und berechneten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
Wenn nicht andere Konditionen vereinbart wurden, sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise maßgeblich.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Rechnungen Von STM sind grundsätzlich per Nachnahme, direkt bei Lieferung, oder per Vorauskasse zahlbar. Ist mit einzelnen Kunden eine Sondervereinbarung getroffen, so geraten diese bei nicht vertragsgemäßer Zahlung ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Zahlungen des Käufers dürfen von STM zunächst auf ältere Rückstände angerechnet werden.

§ 4 Lieferung

Vereinbarungen über Liefertermine und -fristen können verbindlich und unverbindlich getroffen werden, bedürfen jedoch, insbesondere bei nachträglicher Änderung, der Schriftform und stehen, gegenüber Kaufleuten, grundsätzlich unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der ordnungsgemäßen und inhaltlich korrekten Selbstbelieferung von STM durch den Hersteller, Fertiger, Zulieferer oder Vorlieferanten, sofern die Nicht- bzw. Falschlieferung nicht von STM zu vertreten ist.
STM wird von jeglicher Leistungs-/ Lieferverpflichtung befreit, wenn der Vorlieferant oder Hersteller aus, in seinem Bereich begründeten Umständen, (z. B. Konkurs, Betriebsstilllegung, Sortimentsänderungen u. ä.) nicht mehr oder nur teilweise liefert.
Die Lieferzeit verlängert sich in einem angemessenen Umfang, wenn höhere Gewalt und oder sonstige unvorhersehbare bzw. unverschuldete Umstände (z. B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliches Eingreifen, Energieversorgungsschwierig­keiten usw.), gleichwohl diese Umstände bei STM oder beim Vorlieferanten oder Hersteller auftreten, eine fristgemäße Lieferung verhindern. STM als auch der Käufer sind dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferverzögerungen länger als drei Monate andauern.
Schadenersatzansprüche kann der Käufer aus der Lieferzeitverlängerung oder aus dem Wegfall der Lieferverpflichtung nicht herleiten, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Wird auf Wunsch des Käufers der Versand verzögert, so ist er zur Zahlung der daraus entstehenden Lagerkosten verpflichtet. Kommt eine fristgerechte Lieferung aus einem Grunde, der in der Sphäre des Käufers begründet ist, nicht zustande, so ist STM berechtigt, nach Festlegung und ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Frist über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen; die Lieferfrist gegenüber dem Käufer wird hierdurch entsprechend verlängert.
Nur wenn der Käufer die vereinbarten Vorleistungspflichten erfüllt hat, ist STM zur Einhaltung der Lieferfristen verpflichtet. STM ist auch zur Teillieferung berechtigt. Von STM gelieferte Ware ist auch dann anzunehmen, wenn diese unwesentliche oder nicht die Funktion einschränkende Mängel aufweist

§ 5 Versand, Gefahrübergang, Rücksendung

Der Versand sowie eventuelle Rücksendungen von Waren an STM erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers, wenn es sich bei diesem nicht um einen Verbraucher handelt. Versandart und Versandweg kann STM nach freiem Ermessen bestimmen. Der Käufer trägt die Kosten für eine Transportverpackung.
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe an selbigen auf ihn über. Bei Kaufleuten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder die mit dem Transport beauftragte Person bzw. Institution über. Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, so ist dies der Übergabe gleichzusetzen.
Eine eventuelle Rückerstattung von STM an den Käufer, sofern es sich bei diesem nicht um einen Verbraucher handelt, erfolgt grundsätzlich nur in Höhe der gegenseitig empfangenen Leistungen, ohne Versandkosten.
Mangelfreie Ware, die speziell für den Käufer gefertigt, angepasst oder modifiziert wurde, ist von der Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 6 Gewährleistung

Ansprüche aus offensichtlichen Mängeln oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften bestehen nur, wenn die Mängel oder das Fehlen der zugesicherten Eigenschaft unverzüglich, bei Kaufleuten innerhalb der sich aus § 377 HGB ergebenden Fristen und bei Verbrauchern innerhalb von 60 Tagen, schriftlich angezeigt werden. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelanzeige, so sind Ansprüche gegen STM aufgrund dieser nicht oder verspätet gerügten Mängel ausgeschlossen. STM haftet unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche wie folgt:
STM behält sich gegenüber Kaufleuten vor, die Mängelbeseitigung wahlweise im Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durchzuführen. Hierzu ist der Käufer, sofern es sich bei diesem um einen Kaufmann i. S. des HGB handelt, verpflichtet, STM die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, andernfalls entfällt eine Nachbesserungspflicht. STM steht eine angemessene Anzahl von Versuchen, mindestens jedoch drei, zu, der Gewährleistungsverpflichtung nachzukommen. Erst nachdem diese Nachbesserungsversuche allesamt fehlgeschlagen sind, ist der Käufer, sofern es sich bei diesem um einen Kaufmann i. S. des HGB handelt, berechtigt, eine Minderung des Kaufpreises oder die Wandlung des Vertrages zu verlangen.
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, so kann dieser nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form von Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Keine Gewähr wird geleistet für Mängel und Schäden, die auf eigenmächtige Mängelbeseitigungsversuche des Käufers, Bearbeitungen und oder Veränderungen des Kaufgegenstandes durch Dritte bzw. den Käufer, auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlende bzw. nachlässige Behandlung oder wenn der Einbau des Kaufgegenstandes nicht in einer autorisierten bzw. dazu berechtigten Fachwerkstatt vorgenommen wurde, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Mangel nicht ursächlich auf den Einbau zurückzuführen ist, zurückzuführen sind. Ein Gewährleistungsausschluss gilt ebenfalls bei handelsüblichen Abweichungen der gelieferten Waren von den Prospektangeboten.
STM ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese für sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
Von einer Geltendmachung von Mängelrügen bleiben die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen des Käufers grundsätzlich unberührt.
Soweit STM über die vereinbarte Gewährleistungspflicht hinaus aus Kulanzgründen Leistungen erbringt, wird hierdurch weder ein Rechtsanspruch des Käufers noch eine Rechtspflicht STM anerkannt.
Die Gewährleistungsfrist für Neuwaren beträgt zwei Jahre ab der Übergabe der Ware an den Käufer. Für gebrauchte Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab der Übergabe der Ware an den Käufer. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann i. S. des HGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich ein Jahr, unabhängig davon, ob es sich um neue oder gebrauchte Ware handelt.
Keinerlei selbstständige Verpflichtungen von STM können aus eventuellen Garantieversprechen von Herstellern abgeleitet werden. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben hiervon jedoch unberührt.

§ 7 Haftung

STM haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, grundsätzlich nur für Schäden, die diese oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder bei der Verletzung von, für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen, Pflichten leicht fahrlässig, herbeigeführt haben. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von STM der Höhe nach beschränkt auf die, bei vergleichbaren Geschäften dieser Art, typischen Schäden, welche bei Vertragsabschluß oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
Von dieser Haftungsbeschränkung sind grundsätzlich Ansprüche aus Produkthaftung sowie Haftungsfolgen im Bereich von Körper- oder Gesundheitsschäden des Käufers, sofern es sich bei diesem um einen Verbraucher handelt, ausgeschlossen.
Gegenüber Kaufleuten ist eine Haftung von STM für Folgekosten von Mängeln bzw. Reklamationen (z. B. Ein-, Aus- bzw. Umbaukosten, Lackierung, Buß- oder Verwarnungsgeldern, Aufwendungen für Mietfahrzeuge etc.) grundsätzlich ausgeschlossen, da die dem Käufer gewährten, äußerst günstigen Einkaufskonditionen, die bereits, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einen hypothetischen Anteil an eventuellen Folgekosten eines Mangels bzw. einer Reklamation beinhalten.
Grundsätzlich ist der Verbraucher nur berechtigt Schadenersatz zu verlangen, wenn der Mangel durch STM zu vertreten ist.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

STM behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt.
Künftige Forderungen tritt der Käufer aus dem Weiterverkauf der gelieferten Waren zur Sicherung für den jeweils zugunsten von STM bestehenden Saldo an STM ab. Werden vom Käufer gelieferte Waren zusammen mit anderen, nicht STM gehörenden Waren veräußert, so erfolgt die Sicherungsabtretung nur in Höhe des von STM in Rechnung gestellten Wertes der gelieferten Ware.
Der Käufer darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder abgetretenen Forderungen sind vom Käufer unverzüglich STM mitzuteilen. Der Käufer hat darüber hinaus den Dritten auf die Eigentumsrechte von STM hinzuweisen.
Werden von STM gelieferte Waren vom Käufer mit anderen Waren verbunden, vermischt oder verarbeitet, so gilt als vereinbart, dass STM Miteigentum im Verhältnis des Wertes der gelieferten Vorbehaltsware zum Wert der neuen einheitlichen Sache erwirbt. Der Käufer ist in diesem Fall zur unentgeltlichen Verwahrung bis zum Erlöschen des Miteigentums verpflichtet.
Der Käufer ist berechtigt, die an STM sicherungshalber abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt.
Der Käufer ist verpflichtet, STM alle zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterstützung zu geben und gestattet hierzu das Betreten seiner Räume. Bei Zahlungsverzug ist STM berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren in ihren Besitz zu nehmen und durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu veräußern. Die Wiederinbesitznahme bedarf keiner besonderen Mahnung oder Friststellung und beinhaltet auch keine konkludente Wandlungs- oder Rücktrittserklärung; die Wirksamkeit des Kaufvertrages bleibt insoweit unberührt.
Soweit gesetzlich zulässig, sind über die vorstehend aufgeführten Ansprüche hinaus weitere Ansprüche des Käufers gegen STM ausgeschlossen, insbesondere Ersatz von Schäden, die nicht von der gelieferten Ware selbst entstanden sind sowie Schadenersatzansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Nur bei letzterem ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 9 Vertragsanpassung - Rücktritt

Ein Festhalten am Vertrag erscheint dann nicht vertretbar, wenn unvorhergesehene Ereignisse i. S. d. § 4 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von STM eintreten. STM ist dann berechtigt, ein Angebot zur Vertragsanpassung vorzulegen. Ist eine Vertragsanpassung wirtschaftlich nicht vertretbar oder lehnt der Käufer eine Vertragsanpassung ab, so können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Zur Ablehnung einer nur geringfügigen Vertragsanpassung ist der Käufer jedoch nicht berechtigt.
STM kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn sich berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers ergeben oder ein Antrag auf Konkursverfahren über das Vermögen des Käufers gestellt oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren über sein Vermögen eröffnet worden ist.
Im Falle des Rücktritts von STM gilt ein Betrag von 20 Prozent des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz und Vergütung für den entgangenen Gewinn als vereinbart. Wenn der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist, kann sich der Prozentsatz verringern. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, so sind Schadenersatzansprüche zu seinen Gunsten ausgeschlossen.

§ 10 Aufrechnung - Zurückbehaltung

Ein Aufrechnungsrecht steht dem Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist, soweit diese Geschäftsbedingungen nichts anderes regeln, ausgeschlossen.

§ 11 Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes berührt. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten solche, die wirksam sind und dem angestrebten Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am Nächsten kommen.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand, Rechtswahl

Handelt es sich beim dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des HGB oder hat der Käufer seinen Wohnsitz und oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht im Geltungsbereich der Deutschen Zivilprozess­ordnung (ZPO), dann ist Erfüllungsort für beide Seiten Roßleben und Gerichtsstand für beide Seiten das Amtsgericht Erfurt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).